Elektrokontrollen

 

Brief EW

Gemäss «Niederspannungsinstallationsverordnung vom 1. Januar 2002» müssen die elektrischen Installationen in festgelegten Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung für diese Kontrolle liegt beim Eigentümer, welcher auch für die Kosten aufkommen muss.
Die Netzbetreiberin (z.B. EKS, EWS, EKZ, EKT) hat den gesetzlichen Auftrag, eine Datenbank mit allen Objekten und den Daten der letzten Kontrolle zu führen. Sobald eine Kontrolle fällig ist, wird der Eigentümer von der Netzbetreiberin informiert. Der Eigentümer muss daraufhin eine berechtigte Person mit der Kontrolle beauftragen.
Nach erfolgter Kontrolle und Behebung der Mängel muss der Eigentümer veranlassen, dass der «Sicherheitsnachweis» der Netzbetreiberin zugestellt wird.

Wer darf kontrollieren?
Berechtigt zur
Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich unabhängige Kontrollunternehmungen. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durchführen zu lassen.

 

Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.

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