Wechselt eine Liegenschaft den Eigentümer, fordert das Grundbuchamt für die betreffende Liegenschaft, einen Sicherheitsnachweis ein, der nicht älter als fünf Jahre alt sein darf. Ist kein aktueller Sicherheitnachweis vorhanden, ist ein unabhängiges Kontrollorgan zu beauftragen, alle elektrischen Installationen in dieser Liegenschaft zu kontrollieren, damit ein neuer Sicherheitsnachweis erstellt werden kann. Erst wenn das Grundbuchamt diesen Sicherheitsnachweis hat, kann die Liegenschaft umgeschrieben werden.